Relation StVG

 

Der dreiteilige Aufsatzbeitrag von dem Kollegen Knemeyer in der JA 1992 ist aus meiner Sicht die umfassenste und beste systematische Darstellung zu den prozessualen und materiellen Aspekten des Verkehrsunfallrechts für einen Referendaren und auch für "junge" RichterInnen. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber in den 2000er Jahren den Aspekte "unabwendbares Ereignis" praktsich von § 7 Abs. 2 a.F. in § 17 Abs. 3 heutige Fassung geregelt hat. Mit dieser Veränderung wollte man erreichen, dass geschädigte nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer (typisch Radfahrer/Fußgänger) nicht mehr dem Einwand der Unabwendbarkeit durch den sie schädigen Kfz-Halter ausgesetzt sein sollten. Insbesondere bei der Beteiligung von Kindern sollte die Solidargemeinschaft der Kraftfahrzeugversicherten zum Schadensersatz verpflichtet sein, auch wenn der Unfall für den Kfz-Halter unabwendbar war. Vor der Reform, also zu der Zeit, als Herr Knemeyer den Aufsatz schrieb, war das anders. 

 

Der dreiteilige Aufsatzbeitrag ist in dem Zeitschriftenband nicht leicht zu finden. In der JA gab es zu der Zeit monatlich zwei verschiedene Ausgaben. In einer Ausgabe waren zusätzlich für ReferendarInnen am Ende "Übungsblätter" abgedruckt. Diese Übungsblätter hatten eine eigenständige Folierung. Die richtige Zitierweise des Aufsatzbeitrages ist also:

 

Teil I JA 1992, Übungsblätter, S. 167 ff.

Teil II JA 1992, Übungsblätter, S. 197 ff.

Teil III JA 1992, Übungsblätter, S. 217 ff.

 

Weil die Beiträge insbesondere in Corona-Zeiten so schwierig greifbar sind, habe ich urheberrechtliche Bedenken zurückgestellt und stelle die Beiträge hier als PDF-Dateien ein:

Relation StVG
Soweit in dem Video die Fundstelle des Aufsatzbeitrages von dem Kollegen Knemeyer genannt wird muss sie richtig lauten: Teil I JA 1992, S. 167 ff. (Heft 8/9) und Teil II JA 1992, S. 197 ff.).
BT 2.1.3 StVG Relation 10.1.pdf
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