"Examensrelevante Probleme" wie wir Juristen sie aus dem ersten Examen kennen, gibt es aus meiner Sicht im zweiten Examen nicht. Inhaltlich konzentrieren sich die Webinare deshalb auf Basics, auf das Handwerkszeug, die typischen, von Prüfern eher als grundlegend empfundenen Skills bzw. Defizite. Angefangen bei der Erarbeitung des Sachverhaltes, dem Herausarbeiten von Unstreitigem/Streitigem, die - sehr wichtig - saubere Abarbeitung der relevanten materiellen Norm (TBM für TBM), die exakte Bestimmung der Beweisfrage bis hin zu einer "vollständigen" Beweiswürdigung, die alle relevanten Aspekte beinhaltet. Für die einzelnen prozessualen Themen gilt dies letztlich entsprechend. Ich habe das Projekt zum Anlass genommen, ca. 20 aktive KlausurprüferInnen zu fragen, was aus ihrer Sicht primärer Gegenstand eines solchen Webinars sein sollte. Das eindeutige Ergebnis war: strukturelle Defizite aufarbeiten.
Mir ging und geht es also vornehmlich darum, kurz vor den Klausuren noch einmal Verständnis für den Sinn und Zweck des rechtsantwaltlichen und richterlichen Handelns und Denkens zu vermitteln, die abzuarbeitenden (identischen) Strukturen noch einmal zu verdeutlichen, also kurz: um die Arbeitstechnik. Mein primäres Ziel ist es also nicht, Wissen schlicht zu wiederholen bzw. anhand von Fällen einzuüben, um "Detailfehler" zu korrigieren oder gar darum, noch weiteres Wissen zu vermitteln. Das Evaluationsergebnis der bisherigen Webinarstaffeln hat mich in meiner Sichtweise bestärkt.
Die Webinare sind mit dieser Prämisse also eher ein "Klausurcoaching für Fortgeschrittene" im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" in der Klausur und später im Job als ein Repetitorium im klassischen Sinn. Selbstverständlich werden die mE bedeutsamen prozessualen Themen i.S.e. Repetitoriums - aus meiner Sicht - noch einmal auf den Punkt gebracht. Die Webinare richten sich mit dieser Maßgabe eher nicht an diejenigen von Ihnen, die die Arbeitstechnik schon weitestgehend sicher beherrschen und auch nicht an diejenigen, die die einzelnen prozessualen Themengebiete besonders vertieft ergründen möchten. Das erforderliche konkrete prozessuale Detailwissen steht i.Ü. ohnehin im Th/P - und zulässig wird die Klage mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin sein.
Im Übrigen - und diese Haltung zur Materie Jura ist mir wichtig: Lernen Sie in erster Line für sich selbst, nicht primär für die Examensklausuren! Emanzipieren Sie sich von den Examensklausuren, fehlerfrei wird`s ohnehin nicht werden.