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Klausurcoaching für Fortgeschrittene

 

Niedersächsische Justiz macht mobil

 

Größtes Hindernis auf dem Weg zum bestandenen bzw. mit dem Prädikat „befriedigend“ abgeschlossenen Examen sind nun mal die Klausuren. Ich bin seit Jahren darüber informiert, was jeweils Gegenstand der zivilrechtlichen richterlichen und rechtsanwaltlichen Examensklausuren ist, habe also einen realistischen Blick auf das, was "läuft". Der Referendarpersonalrat Celle fragte mich Ende 2020, ob ich aus Anlass der Pandemie für die Examenskandidat:innen eine Art Kurzrepetitorium anbieten könne. Das OLG Oldenburg griff dies auf. Probeweise habe ich kurzfristig im November und Dezember 2020 vier Webinare abgehalten. Dabei habe ich mich vornehmlich an zentral geäußerter Prüferkritik orientiert: Nicht fehlendes Detailwissen sei das vornehmliche Problem, sondern unzureichender Normbezug und unstrukturiertes Abarbeiten der Normen, des Sachverhaltes und einer etwaigen Beweisaufnahme. Die Webinare habe ich deshalb als eine Art Klausurcoaching aufgefasst. Verständnis für die Zusammenhänge ist m.E. im Zivilrecht für das zweite Examen bedeutsam und konsequentes Abarbeiten nach immer wiederkehrendem Schema: Es geht um eine Blaupause für das Schreiben eines berufungsfesten Urteils. In diesem Sinne: Gelassen an die Klausuren herangehen und zeigen, dass Sie später in der Praxis strukturiert vorgehen können. Die juristischen Klausuren sind darauf angelegt, dass Fehler gemacht werden, das musste ich lernen und sollten Sie auch für sich akzeptieren. Ziel des Webinars ist es also nicht, weitestgehend fehlerfrei die Klausuren schreiben zu können, das ist per se für Otto-Normaljuristen wie mich ein abwegiges Ziel. 

 

Die  Referendarpersonalräte Celle, Braunschweig und Oldenburg baten um Fortsetzung des Projekts. Das Oberlandesgericht Oldenburg bietet aus diesem Grund im Einvernehmen mit den Oberlandesgerichten Celle und Braunschweig für die niedersächsischen Referendar:innen zur Vorbereitung auf die zivilgerichtlichen Examensklausuren ein „Klausurcoaching für Fortgeschrittene“ an. Seit Februar 21 werden in vierteljährlichem Turnus von mir jeweils sechs bzw. sieben Webinare abgehalten.

 

Das OLG Oldenburg lädt die niedersächsischen Referendar:innen des nächsten Examensdurchgangs per Email zu dem Meeting ein. Die Termine und den barrierefreien Meetinglink finden Sie auch hier auf meiner Homepage unter dem Menüpunkt „Klausurcoaching für Fortgeschrittene“ und ebenfalls auf der Seite Oberlandesgericht Oldenburg (olg-oldenburg.de)Wer in anderen Bundesländern das Referendariat absolviert, kann ebenfalls an den Webinaren teilnehmen und zwar ohne vorherige Anmeldung – ein Service der niedersächsischen Justiz. Auch Sie sind eingeladen, bei mir in meinem buchstäblich privaten Fernsehstudio vorbeizuschauen.  

 

Übrigens: Engagierte RichterInnen und StaatsanwältInnen werden auch in den niedersächsischen OLG-Bezirken gesucht. Und Norddeutschland hat sehr schöne und lebenswerte Städte, z.B. Oldenburg. Schauen Sie sich doch einmal beim Oberlandesgericht Oldenburg (olg-oldenburg.de) oder bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (niedersachsen.de) um.

 

Ansonsten: Mein Blickwinkel auf Jura...

Auf dem Foto sehen Sie mich hinter zwei "Streithammel"  (so der offizielle Arbeitstitel des Künstlers). Die Streithammel stehen auf dem Gelände des Landgerichts Oldenburg.  Sie symbolisieren meine tägliche Arbeit als Zivilrichter.

 

Das Foto habe ich Anfang 2011 aufgenommen, also zu einer Zeit, als in Deutschland  lediglich ca. 10 % der Bürger:innen Smartphones nutzten, aus heutiger Sicht somit zu einer "hinterwäldlerischen" Zeit. Anlass war die Erstellung dieser privaten Homepage. Aus meiner Sicht war die Zeit bereits damals reif für eine Digitalisierung der Ausbildung: Selbststudium nicht nur mit Hilfe der Ausbildungsliteratur, sondern auch on demand per Video-Clips. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits mehr als 10 Jahre als AG-Leiter tätig. Ich wollte meinen AG-Teilnehmer:innen eine alternative Möglichkeit der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts bieten. Anlass für die Idee "Videos on demand" (heute würden viele "podcast" dazu sagen) war jedenfalls auch eine sehr gute Freundin. Sie hatte während ihrer Referendarzeit Anfang der 90er Jahre ein Kind bekommen und sich damals zu Recht darüber beklagt, dass sie gegenüber den anderen Referendar:innen benachteiligt sei, u.a. im Rahmen der Vor- und Nachbereitung des Stoffes. Und in diesem Kontext war es für mich dann auch konsequent,  die Videos barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Junge Menschen sind der Aufwand wert. 

 

In der Zwischenzeit habe ich ca. 300 Video-Clips erstellt, die auf den nachfolgenden Seiten mit den dazugehörigen PDF-Dateien abgerufen werden können. Inhaltlich wird damit nach meiner festen Überzeugung der vollständige Stoff abgedeckt, der aus der Perspektive der Richterin und des Richters erster Instanz unter Examensgesichtspunkten von Bedeutung ist, auch und gerade in den Klausuren. Dabei dürfen Sie unterstellen, dass ich durchgehend auch den Inhat der aktuellen Examensklausuren im Blick habe. In diesem Sinne bieten die Clips eine Möglichkeit, sich den Stoff selbst (ergänzend) erstmals zu erarbeiten und ihn auch zu wiederholen. In diesem Sinn handelt es sich um ein Jura online-Repetitorium im on-Demand-Format. Die Videofilme können in ihrer Gesamtheit nur über diese Homepage aufgerufen werden und nicht über meinen youtube-account "jurrefzivil", in dem nur vereinzelte Clips öffentlich eingestellt sind. 

 

Das, was inhaltlich für die Ausbildung von Bedeutung ist, ist von der aktuellen Rechtsprechung und von aktuellen Rechtsänderungen weitestgehend nicht betroffen. Anders gewendet: Die Repetitoren des Jahres 1920 hatten den Referendar:innen im Kern auch nichts anderes darzubieten als die heutigen Repetitorien. Wir wenden ja heute noch die ZPO aus 1877 und das BGB aus 1900 weitestgehend unverändert an. Wo ausnahmsweise Aktualisierungen geboten sind, bemühe ich mich, die Materialien möglichst zeitnah auch filmisch abzudecken. Dass dies nur verzögert geschieht, liegt an dem erheblichen Zeitaufwand für das Drehen und insbesondere für das Schneiden der Videos. Ich betreibe das Erstellen der Clips und die Homepage  übrigens im eigenen Namen, auf eigene Kosten (Beamer, Leinwand, Videokamera, Mikro usw.) und in meiner Freizeit. Die z.T. unbefriedigende Ton-, Bild- und Regiequalität bitte ich mir nachzusehen, aber so ist das eben im Amateurbereich, ich arbeite daran. 

 

Vor dem Hintergrund, dass sich das notwendige Grundgerüst des Wissens - die Basics - während meiner Tätigkeit als AG-Leiter nicht verändert hat,  besteht bei vielen eingestellten Videos z.Zt. keinerlei inhaltlicher Änderungsbedarf. Vieles bereite ich heute aus didaktischen Erkenntnissen allerdings anders auf. Wann ich dazu komme, die Videos unter diesem Aspekt upzudaten - mal sehen. Bitte also nicht wundern, dass ich mich im laufe der Zeit auf dem Kopf verändert habe, im Kopf fuktioniert aber noch alles -:).

 

Nun zu meinem inhaltlichen Blick als Otto Normaljurist auf Jura und die juristische Praxis:

 

Die juristische Praxis erfordert ordentliche handwerkliche Arbeit, nicht wissenschaftliches "Zauberwerk". Die Arbeitstechnik, also die Abarbeitung vorgegebener Strukturen steht absolut im Vordergrund, und zwar in erster Linie bei der Erarbeitung des Sachverhaltes und anschließend natürlich bei der Anwendung der relevanten materiellrechtlichen Normen (Stichwort: "Normbezug").  Im Examen arbeitet man mit dem Grüneberg (jedenfalls in Niedersachsen). Die gleichsam willkürliche Erschwernis der Rechtsanwendung durch weitgehend sinnloses Auswendiglernen von "rechtlichen Streitigkeiten" für die Examensklausuren hat damit endlich ein Ende. Die professorale Sicht spielt in den Klausuren des zweiten Examens keinerlei Rolle mehr. Haken Sie deshalb das erste Examen ab Die Karten werden neu gemischt! 

 

Voraussetzung dafür ist aber:

  1. Strukturen  des materiellen Rechts  erkannt und verinnerlicht zu haben (das ist natürlich etwas grundlegend anderes als Meinungsstreitigkeiten zu kennen und zu beherrschen),
  2. Fähigkeit und innere Bereitschaft zur "stumpfen" und sorgfältigen Anwendung der konkreten Normstrukur (TBM - Definition (dafür gibt`s den Grüneberg) - Subsumtion),
  3. Sorgfalt bei der Erarbeitung des "beigebrachten" Sachverhaltes,
  4. Herausarbeitung der präzisen Beweisfrage(n) anhand der Beweislast und
  5. eine Beweiswürdigung, die alle Aspekte umfasst.

Die Punkte 2., 3. und 4. lesen sich zwar wie eine unproblematisch umzusetzende Selbstverständlichkeit. Ausbildungs- und Examenspraxis zeigen aber, dass hier häufig Defizite zu beobachten sind. 

 

Die Weitergabe meines handwerklichen Wissens an die Referendar:innen ist mir ein Anliegen. Es bereitet mir sehr viel Freude, zu versuchen, das materielle Recht und das Prozessrecht didaktisch verständlich aufzubereiten, die praktische Relevanz aufzuzeigen und dabei auch selbst immer wieder neue Zusammenhänge und Aspekte zu entdecken.  

  

...und was den Inhalt meiner Materialien generell betrifft: Niemand ist perfekt, ich schon gar nicht. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie den Eindruck haben, dass Inhalte nicht richtig, missverständlich oder (z.B. im Hinblick auf neue, von mir übersehene Entscheidungen) ergänzungswürdig sind. Selbstverständlich freue ich mich auch über sonstige Anregungen oder Tipps.

 

…in jedem Fall schon jetzt: Viel Erfolg für`s Examen wünscht Ihnen.

 

Günter König